Neue Kurspflicht im Kanton Zürich ab 1.6.2025

 

 

 

 

 

 

 


Kurspflicht im Kanton Zürich:

Obligatorische Kurse im Kanton Zürich ab 1. Juni 2025 (neue Hundeverordnung)

Die Lernziele und Ausbildungsinhalte für Hundekurse lauten gemäss Veterinäramt wie folgt:

  • Ersthundehaltende müssen einen theoretischen Ausbildungskurs besuchen, der mit einer Prüfung abgeschlossen wird.
  • Für alle Hunde gibt es einen einheitlichen praktischen Ausbildungskurs (mindestens sechs Lektionen), der frühestens nach der Vollendung des sechsten Lebensmonats des Hundes beginnt und spätestens zwölf Monate nach der Übernahme des Hundes abgeschlossen sein muss.

Den genauen Wortlaut finden Sie hier: Obligatorische Hundekurse für alle Hundehaltenden ab Juni 2025 (etwas runterscrollen zu den «FAQ für Hundehalterinnen und Hundehalter» für weitere Erklärungen)

Mit der neuen Regelung gilt der Besuch eines Hundekurses für alle Hundehaltende (inkl. Junghundekurs ab dem 6. Lebensmonat).

Welpenkurs

Der bisherige Welpenkurs entfällt leider mit der neuen Regelung. Dennoch bleibt der Besuch eines Welpenkurses im Alter von 8 bis 16 Wochen sehr empfehlenswert. Dies dient einerseits dazu, dem Welpen von Anfang an die Sozialisierung mit anderen Hunden zu erleichtern, und andererseits unterstützt es den entspannten Aufbau einer stabilen Bindung zwischen dem Welpen und der Bezugsperson oder den Familienmitgliedern.

Aus diesem Grund biete ich weiterhin einen freiwilligen Welpenkurs für Hunde im Alter von 8 bis 16 Wochen an. Der Kurs besteht aus 4 Lektionen mit einer Dauer von jeweils 50 bis 60 Minuten (inklusive Pausen). Weitere Informationen dazu finden Sie hier: Welpenkurs

In meinem Welpenkurs werden gezielte Übungen durchgeführt, wie beispielsweise das Training der Beisshemmung, Medical Training, Gewöhnung an die Hundebox, Abbau von Ängsten, Umwelterkundungen für Welpen, sowie die Anpassung an akustische und optische Reize. Ausserdem gehören auch Entspannungsübungen und weitere wichtige Themen dazu.