Kurspflicht im Kanton Zürich
Für den Kanton Zürich gilt die Kurspflicht von 10 Lektionen Erziehungskurs, falls der Hund bei der Übernahme oder beim Zuzug in den Kanton Zürich zwischen 18 Monaten und 8 Jahren alt ist und keine belegbare Welpenförderung bei einer Hundeausbilderin oder einem Hundeausbilder mit einer Bewilligung des Veterinäramtes Zürich besucht wurde (s. untenstehende Tabelle).
Dieser Kurs-Rechner hilft Ihnen, falls Sie nicht sicher sind, ob und welche(n) Kurs(e) Sie besuchen müssen:
https://codex-hund.ch/hundehalter/kurs-guide
NEWS vom Veterinäramt Zürich: revidiertes Hundegesetz tritt spätestens im 2. Quartal 2025 in Kraft. Die grösste Änderung ist, dass ab dann alle Hunde im Kanton Zürich ausbildungspflichtig sind, unabhängig von ihrer Grösse und Rasse.
Der Trainingsinhalt für Hundehalter aus dem Kanton Aargau ist derselbe, aber es besteht keine Kurspflicht. 10 Lektionen im Minimum sind jedoch in jedem Fall empfehlenswert, um ein nachhaltiges Alltagstraining mit viel Spass für Hund und Mensch aufzubauen:
(Quelle: Veterinäramt Stadt Zürich)
Zusammen mit Ihrem Vierbeiner bauen wir in mind. 10 Lektionen die Erziehung mit einfachen Übungen auf für den Alltagsgebrauch. Sie werden schnell feststellen, dass es Ihrem Hund und Ihnen Spass macht, so zu lernen.
Trainingsinhalt u.a.:
– Aufbau Markersignal/Clicker
– Aufbau Umorientierungssignal
– einfache Übungen, um erwünschtes Verhalten «einzufangen» und zu verstärken
– einfache Übungen für ein ruhiges An- und Ableinen
– Leinenführigkeit
– sicherer Rückruf des Hundes
– Pausensignal
– Entspannungsübungen
– Medical Training
– Maulkorbtraining
u.v.m.
Anmeldung bitte via Kontaktformular.
Termine: |
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Kursinhalt: |
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Anzahl Teilnehmer: | max. 2 Hund-Mensch-Teams |
Ort: |
Umgebung Aesch ZH Falls Sie kein Auto haben, komme ich zu Ihnen. |
Kosten:* |
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Mitbringen: |
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Zu beachten: |
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*Unterlagen zur Unterstützung des Gelernten sind in Trainingskosten inbegriffen und werden jeweils am Ende einer Lektion per Mail den Kunden nachgereicht.